Ortsverbände

Armut gibt es bei uns nicht

Zu diesem Thema findet im Heinrich-Pesch-Haus eine Veranstaltung statt.

Näheres erfahren Sie hier! https://heinrich-pesch-haus.de/veranstaltungen/armut-uns-gibts-nicht/

Wohin führt die Rentenpolitik der Bundesregierung?

Zu diesem Thema fand am 27. Oktober 2022 um 18 Uhr im Edith-Stein-Haus, Engelsgasse 1, in Kaiserslautern ein Vortrag mit Diskussion statt. Referent war Herr Holger Balodis, bekannt durch verschiedene Magazin in der ARD. Außerdem ist er Verfasser des Spiegel-Bestsellers "Die Vorsorgelüge"!

 

Referat Palodis

Vortrag Kaiserslautern, 27.10.2022
„Führt uns die Rentenpolitik der Bundesregierung in oder aus der Altersarmut?“
von Holger Balodis

Weit mehr als jeder vierte Rentner gehört laut Statistischem Bundesamt bereits heute zu den Armen. 27,8 Prozent der Altersrentner leben netto von weniger als 1.000 Euro. Das sind knapp 5 Millionen Menschen. Gleichzeitig sind rund 13 Prozent der Menschen zwischen 65 und 75 Jahren erwerbstätig. Sowohl der Anteil der Armen als auch der Erwerbstätigen ist deutlich gestiegen. Das heißt: Immer mehr Rentner arbeiten und immer mehr rutschen in die Armut.
(https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/09/PD22_N061_12_13.html)

Das hat zwei zentrale Ursachen:
1. Die Einkommensentwicklung
2. Veränderungen im Rentensystem

1. Die Einkommensentwicklung
Von 1991 bis 2020 wuchsen die Löhne pro Arbeitnehmer um 86,7 Prozent. Das BIP wuchs hingegen um 110,3 Prozent. Das ist für Arbeitnehmer und Rentner schlimm, aber leider nur die halbe Wahrheit: Denn besonders gravierend ist die Lage ganz unten:
Wir haben einen gewaltigen Niedriglohnsektor: Rund 18 Prozent der Vollzeitbeschäftigten bekommen aktuell bis 2.344 € p.M. (weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens!) In einzelnen Landkreisen beträgt der Anteil über 40 Prozent. Dazu kommen große Teile der Teilzeit-beschäftigten (rund 50 Prozent der Frauen) und die rund 3,5 Mio. Minijobber.
Ergo: Mindestens ein Viertel der Beschäftigten sind im Niedriglohnsektor aktiv. Rund 40 Prozent der Beschäftigten können praktisch nichts sparen, sie verfügen über kein Vermögen.

2. Veränderungen im Rentensystem
Der Fokus liegt meist auf der Entwicklung nach 2000, doch der Abbau erfolgte schon früher. Seit 1989 gab es erhebliche Verschlechterungen, die sich oft in Kennziffern wie der Standardrente oder dem Rentenniveau kaum oder gar nicht niederschlagen.

Hier eine Auswahl:
die Umstellung von Brutto- auf Nettolohnanpassung,
die radikale Streichung der Anrechung von Ausbildungszeiten,
die Abschaffung einer Aufwertung von Kleinverdiensten durch die Rente nach Mindesteinkommen beziehungsweise Mindestentgeltpunkten,
die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre,
die Einführung von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Rentenbezug,
die Abschaffung der Rente für Frauen mit 60 Jahren,
die Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente,
die Installierung des Dreisäulenmodells,
das Auslaufen von Sonderregeln für Arbeitslose und Schwerbehinderte,
die deutliche Verschlechterung der Hinterbliebenenrente,
die Einführung von Pflegebeiträgen in voller Höhe für Rentner,
die schrittweise Einführung einer Besteuerung der Renten,
die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre,
die Einführung von Dämpfungsfaktoren wie dem Riester- und dem Nachhaltigkeitsfaktor.
die gezielte Absenkung des Rentenniveaus
die mehrfache Kürzung des Bundesanteils (z.B. jeweils 500 Mio. von 2022 bis 2025),
Einnahmeausfälle durch Förderung der Entgeltumwandlung,
Keine Beiträge für Langzeitarbeitslose,
Plünderung der Rentenkasse durch Fehlfinanzierung von Mütterrenten,
Streichung des Ausgleichs einigungsbedingter Lasten
Einnahmeausfall durch Beitragsrabatt für Kleinverdiener
Einführung und mehrfache Ausweitung der Minijobgrenze

Alles in allem fallen die Renten dadurch je nach Einzelfall um 30 bis 50 Prozent niedriger aus als nach der alten Rechtslage.

Wie sehen die Zahlen aus?
Die sogenannte Standardrente beträgt aktuell brutto 1.621 Euro und nach Abzug von Sozialbeiträgen 1.442 €. Die SR ist ein theoretisches Konstrukt, das über die Versorgungslage des Einzelnen wenig aussagt.
So sehen die tatsächlichen Zahlbeträge (also nach Abzug von KV- und Pflegebeitrag) aus:

Zahlen für Rentenbestand Westdeutschland, Anfang 2020
Durchschnitt Altersrenten: 944 Euro Zahlbetrag (M: 1.210/ F: 730)
Besonders Langjährige (M): 1.637 Euro Zahlbetrag netto
Besonders Langjährige (F):  1.210 Euro Zahlbetrag netto

Interessant: die Schichtung der Zahlbeträge!
Männer: über 2.400 Euro: 1,3 Prozent, (Ost: 0,5)
               bis   1.200 Euro: 47,4 Prozent
Frauen    bis   1.200 Euro: 85,1 Prozent
               bis      900 Euro: 65,4 Prozent

Kommen wir endlich zum Thema des heutigen Abends:„Führt uns die Rentenpolitik der Bundesregierung in oder aus der Altersarmut?“
Wie sehen die Maßnahmen aus?

1. Mindestlohn von 12 Euro
Grundsätzlich gut und überfällig! Aber für eine gute Rente nicht ausreichend. Der neue ML führt bei Vollzeit zu einem Monatslohn von 1.956 Euro (163x12=1.956), nach 40 Jahren zu 23,47 EPs und folglich bei einem Rentenwert von 36,02 im Westen zu einer Rente von 845 Euro brutto und 752 Euro netto.

2. Grundrente
Grundsätzlich gut. Aber viel zu kurz gesprungen. Die GR soll nur 1,3 Millionen Menschen zugute kommen und zunächst nur 1,3 Mrd. Euro kosten. Pro Kopf wären das 83,33 Euro pro Monat. Nach Abzug von Krankenkasse und Pflege bleiben gut 74 Euro. Angesichts der Vielzahl von Rentenbeziehern mit Renten von nur wenigen Hundert Euro pro Monat ist klar: Dies ist keine Lösung gegen die drastisch wachsende Altersarmut.
Doch wie soll die Grundrente denn nun funktionieren?
Erstens: Potenzielle Grundrentenbezieher müssen mindestens 33 Grundrentenjahre (besser 35 Jahre) einbringen. Das sind normale Versicherungszeiten aus Beschäftigung. Das sind aber auch Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege, auch Mini-Jobzeiten (soweit der Rentenversicherungsbeitrag vom Arbeitnehmer gezahlt wurde) und des Krankengeldbezugs. Auch Berücksichtigungszeiten von bis zu 10 Jahren pro Kind zählen. Aber ganz wichtig: keine Zeiten der Arbeitslosigkeit.
Zweitens: Eine Aufstockung soll es nur für Monate geben, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittseinkommens erzielt wurde. Es muss gleichzeitig weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens sein. Man muss mit seinen grundrentenfähigen Monaten also im Korridor zwischen 30 und 80 Prozent der Verdiener liegen. Was bedeutet das? Nicht hoch gewertet werden Einkommen von weniger als 1.000 Euro monatlich (= 30 Prozent des angenommenen Durchschnittsverdienstes in Höhe von 3.333 Euro). Auch wer im langfristigen Schnitt mehr als 2.667 Euro (= 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes) bekommt, wird nicht hoch gewertet.
Drittens: Es sind bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten. Das kann insbesondere Probleme für jene geben, die noch einen berufstätigen Ehepartner haben.
Fazit: Es ist nicht leicht, eine Aufstockung zu bekommen. Wer weniger als 33 Jahre hat, bekommt nichts. Selbst mit 33 oder 34 Jahren gibt es nur eine minimale Aufwertung. Doch auch wer 35 Jahre vorweisen kann, bekommt nicht automatisch die Hochwertung. Wer sehr wenig verdient, beispielsweise in Teilzeit oder als Mini-Jobber, bekommt für diese Monate nichts. Und wer im Alter neben der Rente noch in wesentlichem Umfang andere Einkünfte erzielt (Betriebsrente, Mieteinnahmen u.a.) oder einen Partner hat, der noch arbeitet, hat ebenfalls keine Chancen auf die Grundrente.

((Die Rechenweise ist komplex und kaum darstellbar. Nur soviel: Es dürfte kaum einem Rentner gelingen, nur mit Hilfe des Grundrentenzuschlages über die Grundsicherungsschwelle zu kommen. Er bleibt also i.d.R. unterhalb von 800 bis 1.000 Euro.
Über die Grundsicherungsschwelle hinaus kommt sie/er vermutlich nur durch einen neuen Freibetrag, der einen Teil der gesetzlichen Rente vor der Aufrechnung mit der Grundsicherung schützt. Das kann im besten Fall bis zu 216 Euro wert sein.
Diesen Vorteil haben aber nur jene, die auch tatsächlich Grundsicherung bekommen. Damit ist der Plan, die Lebensleistung ohne Gang zum Amt und ohne Bedürftigkeitsprüfung zu belohnen, gescheitert.))

3. Verbesserung für Erwerbsminderungsrentner (Bestandsrentner)
Am 1. Juli 2024 soll es auch für den Bestand der EM-Rentner eine Verbesserung geben. In der Vergangenheit waren die Bedingungen für neue EM-Rentner mehrfach verbessert worden. Stichwort: Zurechnungszeiten.
Die Bestandsrentner profitierten davon nicht. Sie sollen demnächst einen Zuschlag von 7,5 Prozent (EM Rente vor dem 1.7.2014) bzw. 4,5 Prozent (ab 1.7.2014) erhalten.
2020 betrug der durchschnittliche Zahlbetrag für EM-Rentner 869 Euro.
Auch mit dem Zuschlag gelingt der Schritt aus der Altersarmut somit nicht.

4. Doppelte Haltelinie
Nach wie vor gilt: Bis zum Jahr 2025 soll das Rentenniveau bei 48 Prozent gehalten werden – gleichzeitig soll der Beitragssatz auf maximal 20 Prozent klettern. Damit wird kein Problem gelöst. Ein Zementieren des Rentenniveaus nützt den Millionen Armen nichts. Wir brauchen eine Lohnersatzrate, die rund 70 Prozent des früheren Einkommens garantiert. Auch ist ein niedriger Beitragssatz nicht per se gut. Im Gegenteil. Gerade der niedrige Beitragssatz (auf Drängen der Arbeitgeber!) verhindert die Zahlung von angemessen hohen Renten.


5. Festhalten am Dreisäulenmodell
Die Bundesregierung hält an dem unter Schröder und Riester installierten Modell fest: 1. Säule: Gesetzliche Rente; 2. Säule: Betriebsrente; 3. Säule: Private Vorsorge.
Dabei hat sich die Riester-Rente als untaugliches Instrument erwiesen. Und die Betriebsrente ist ihren Namen nicht wert. Überwiegend arbeitnehmerfinanziert, organisiert von denselben Konzernen, die auch die Riester-Rente durchführen.
Perfide: zweite und dritte Säule zerstören die erste. Dreisäulenmodell ist nachweislich bei gleichen Leistungen deutlich teurer als eine starke gesetzliche Rente.

6. Sparerpauschbetrag
Die Erhöhung von rund 800 auf 1.000 Euro nutzt bei einer aktuellen Verzinsung von 1 Prozent jenen die rund 100.000 Euro Sparvermögen haben. Also auch keine Maßnahme zur Armutsbekämpfung. Zudem wird das frühere Niveau nicht erreicht. 2003 lag der Freibetrag noch bei 1.601 €!
7. Aktienrente
Systemfremdes Element in der Rente, das nicht mehr Sicherheit bringt und die gesetzliche Rente schwächt. Privat steht es jedem frei, auf eigenes Risiko mit Aktien oder Fonds vorzusorgen. Für das Gros der Bevölkerung ist das untauglich: Sie haben nicht die Mittel und können das Risiko nicht tragen. Das das von den Arbeitgebern getragene Institut der deutschen Wirtschaft ist inzwischen dagegen.
www.iwkoeln.de/presse/in-den-medien/michael-huether-jochen-pimpertz-besser-keine-aktienrente.html

Vor genau 7 Jahren waren wir schon einmal hier: Wir schätzten den von Altersarmut bedrohten Teil der Erwerbstätigen auf rund 20 Mio. Personen. Daran hat sich nicht wirklich viel geändert.

Was brauchen wir wirklich?
Zunächst schauen wir mal, was das Ziel sein muss:
Zunächst eine echte Mindestrente von 1.200 Euro für alle mit mindestens 30 Versicherungsjahren. Also ein echter Armutsschutz.
Aber auch „Normalos“ brauchen deutliche Verbesserungen.
Die Standardrente von derzeit brutto 1.621 Euro sollte deutlich steigen: auf einen Wert zwischen 2.000 und 2.500 Euro. Nehmen wir 2.250 Euro so wäre das ein Plus von knapp 39 Prozent verglichen mit der aktuellen Standardrente. Ein Ausgleich für den Kahlschlag der vergangenen 30 Jahre um plus 39 Prozent.

Was kostet das und wie ist das zu finanzieren?
Anhebung der Renten um rund 39 Prozent kostet aktuell pro Jahr 125 Milliarden Euro.

1. Erwerbstätigenversicherung einführen
Historischen Fehler korrigieren. Alle rein und alle zahlen: Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Politiker, Manager, Minijobber
Mehr Gerechtigkeit und mehr Einnahmen. Potenzial der Einzahler erhöht sich von 33 Mio. auf 45 Mio.
Sofort umsetzbar für alle Selbstständigen ohne Versorgungswerk, Politiker, Minijobber, Vorstände von AGs.
Schrittweise Einführung für junge Beamte, Jahrgang für Jahrgang.
Standardeinwand: Nullsummenspiel wegen späteren Rentenzahlungen?
Keineswegs - deutliche Mehreinnahmen für mindestens 70 Jahre!
Mehreinnahmen: 20 Milliarden € p.a. (allein durch Selbstständige!)

2. Beitragssatz anheben
Menschen akzeptieren eine maßvolle Anhebung, wenn Renten dadurch besser werden. Derzeit absurde Situation: Beitragssatz niedriger als 1985, aber wir haben doppelt so viele Rentner, die ihre Rente sogar 6 Jahre länger beziehen!
1990 galt ein Beitragssatz von 26 Prozent paritätisch finanziert perspektivisch noch als akzeptabel. Soviel brauchen wir nicht.
Eine Anhebung von 3 Beitragssatzpunkten (auf dann 21,6 Prozent) bringt rund 50 Milliarden Euro.
Summe: 70 Mrd. Euro

3. Bundesanteil erhöhen
In den vergangenen Jahren fiel der Bundesanteil sogar prozentual!
Denn für versicherungsfremde Leistungen zahlt der Bund schon immer zu wenig.
Aktuelle Schätzung (2019) der Deutschen Rentenversicherung: 34,4 Mrd. € Fehlbetrag. (Mütterrente/West-Ost-Transfer etc.)
Minimumforderung: 30 Mrd. Euro höherer Bundesanteil pro Jahr.
Summe: 100 Mrd. Euro.

4. Politisch verordnete Einnahmeverluste beenden
- Beiträge auch für ALG 2-Empfänger
- Schluss mit der Entgeltumwandlung
- Volle Beiträge auf alle Jobs ohne Ausnahme (Minijobs, Beitragsrabatt für Kleinverdiener)
Mehreinnahmen rund 20 Milliarden € pro Jahr.
Summe: 120 Mrd. Euro.

5. Beitragsbemessungsgrenze (BBG) aufheben
2022 gelten folgende Grenzen:
7.050 € pro Monat im Westen und 6.750 € pro Monat im Osten
Aufhebung als Teil von mehr Verteilungsgerechtigkeit!
Bei einer Abflachung der Leistungsansprüche von Topverdienern!
Auch als Kompensation für Langlebigkeitsvorteil von Gutverdienern:
Besserverdiener bekommen 7 Jahre länger Rente (laut DIW).
Mehreinnahmen bei Abschaffung der BBG: rund 15 Mrd. € pro Jahr.
Summe: 135 Mrd. Euro. Ziel erreicht!

6. Erwerbspersonenpotenzial besser ausnutzen
Die Zahl der potenziellen Erwerbspersonen reicht auch in den kommenden Jahrzehnten aus. Entscheidend ist die Ausschöpfung:
- Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren
- Verringerung der Teilzeitquote
- volle Eingliederung der Mini-Jobber
- Verringerung der „Unterbeschäftigung“
- Zuwanderung und bessere Integration von Migranten
Die Lücke der aus dem Arbeitsmarkt ausscheidenden Babyboomer kann geschlossen werden!

7. Riester-Rente abschaffen
Rund 50 Mrd. € flossen schon in weitgehend unrentable und überteuerte Verträge. Nutznießer: Finanzwirtschaft und Arbeitgeber.
Besser: Umwidmung in höheren Bundesanteil.
Individuell ist Riester-Rente (RR) mitunter vorteilhaft, doch das spricht nicht für RR: Förderung sollte in gesetzliche Rente fließen.

„Was politisch gewollt ist, ist auch finanzierbar. Was nicht finanziert wird, ist auch nicht gewollt.“ (Oswald von Nell-Breuning)

Und nun die Zahlen von Österreich:
Mindestpension für Alleinstehende: 1.202 Euro (seit Januar 2022)
bei 30 Versicherungsjahren:        1.382 Euro
bei 40 Versicherungsjahren:        1.664 Euro (Paare: 2.359 Euro)

Durchschnittspensionen (Dez 2021):
Männer   2.525 Euro
Frauen    1.475 Euro

EM-Pensionen
Männer 1.673/  Frauen  1.241
(hier liegen die Vergleichswerte Anfang 2022 bei 868 in West und bei 911 Euro in Ostdeutschland)
Zwischenfazit:
- Die österreichischen Durchschnittspensionen liegen rund doppelt so hoch wie hierzulande.
- Bereits die Mindestrenten in Ö. liegen deutlich über den Durchschnittsrenten in D.
- Die Mindestrenten liegen sogar deutlich über den erzielten Renten für besonders langjährig versicherte Frauen in D. und nur knapp unter den Renten für besonders langjährig versicherte Männer in D.
 

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