Ortsverbände

Im Nu an Ihrer Seite! Kleiner Ratgeber zum Arbeitsrecht

Wer seine Rechte nicht kennt, der kann sie nicht nutzen. Die KAB bietet Arbeitnehmer*innen aus allen Branchen deshalb Orientierung und auch ganz praktische Unterstützung.

Zu den sechs am häufigsten nachgefragten Themen des Arbeitsrechts haben wir wichtige Tipps der KAB-Rechtsexpert*innen zusammengestellt. Ein zusätzliches Kapitel behandelt das Besondere am kirchlichen Arbeitsrecht.

Das sind die sechs TOP-Themen, die wir im Ratgeber vorstellen:

  • Mögliche Fallstricke bei Arbeitsverträgen
  • Von Vollzeit auf Teilzeit und wieder zurück
  • Krisenfall: Kündigung
  • Urlaubsansprüche: Unter Umständen trickreich
  • Streitpunkt: Arbeitszeugnis
  • Kein leichtes Thema: Mobbing

Die Rechtssekretär*innen der KAB bieten fachkundige Beratung, Unterstützung und Begleitung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an. Eine Mitgliedschaft in der KAB garantiert:

  • Rechtsberatung – Wir erteilen mündliche und schriftliche Rechtsauskünfte und machen Vorschläge für das weitere Vorgehen

  • Rechtshilfe – Wir verhandeln  mündlich und schriftlich mit Verwaltungsbehörden, Sozialversicherungsträgern oder Arbeitgebern

  • Rechtsvertretung – Unsere Rechtssekretär*innen leiten arbeits- und sozialgerichtliche Verfahren für Sie ein und begleiten und vertreten Sie dabei fachkundig vor Gericht oder den zuständigen kirchlichen Schlichtungsstellen

    Der Ratgeber hier zum downloaden - Formular ausfüllen und mit unserer Antwort-Mail herunterladen!

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  • ...erhältst du jederzeit kostenlose Beratung von unseren Rechtssekretär*innen bei persönlichen Fragen und Problemen rund um das Arbeits- und Sozialrecht

  • ......sicherst du dieses Netzwerk, dass die Rechte von Arbeitnehmer*innen aller Branchen stärkt und gegenüber Politik und Arbeitgeber*innen vertritt, für die Zukunft

Hier bieten wir einen Einblick in unseren neuen Ratgeber - was ist bei meinen Urlaubsansprüchen zu beachten.

Der komplette Ratgeber hier! - Formular ausfüllen und downloaden!

„Die zusätzlichen vertraglichen Urlaubstage, die Ihnen Ihr Arbeitgeber gewährt, können trickreich sein. Nicht selten beinhalten solche Regelungen, dass sich die Zusatzurlaubstage im Krankheitsfall entsprechend verringern".

weiteres im Ratgeber

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