Ortsverbände

Vom 1. März bis 31. Mai 2018 finden Betriebsratswahlen statt.
„Gut“ werden Sie vielleicht fragen, „aber was juckt das mich? Ich konnte meine Probleme mit dem Chef immer selbst regeln.“

Trifft das wirklich zu? Der Druck nimmt zu, die Ansprüche des Chefs an ihre Arbeitsleistung steigen, die Arbeitsbedingungen werden schlechter, Sozialleistungen werden gekürzt. Leiharbeiter und Personen mit Werkverträgen reduzieren die Stammbelegschaft. Arbeiten werden immer mehr ausgelagert. Die Arbeitsplätze sind nicht mehr sicher. „Eigentlich müsste ich mich einmischen, für mich und für meine Kolleginnen und Kollegen“.
Bei all diesen Problemen im Betrieb hat der Betriebsrat Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte.

„Zweifellos muss ein Unternehmen, das der Würde des Menschen gerecht werden will, auch eine wirksame Einheitlichkeit der Leitung wahren; aber daraus folgt keineswegs, dass wer Tag für Tag in ihm arbeitet, als bloßer Untertan zu betrachten ist, dazu bestimmt, stummer Befehlsempfänger zu sein, ohne das Recht, einige Wünsche und Erfahrungen anzubringen; dass er bei Entscheidungen über die Zuweisung eines Arbeitsplatzes und die Gestaltung seiner Arbeitsweise sich passiv zu verhalten habe“ (Papst Johannes XXII Mater et Magistra 92)

Deshalb macht Euch wichtig! Macht Euch stark,

Macht.Betriebsräte.Mächtig

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Wir unterstützen Sie in ihrer Öffentlichkeitsarbeit, stärken Ihr Engagement durch  Glaubensimpulse, motivieren durch Unterstützungserklärungen und informieren über ihre Rechte zur Betriebsratsgründung.

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Pettenkoferstr. 8/III
80336 München
Tel.: 089/552516-40
E-Mail: betriebsratswahlen@kab.de

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