Rechtliche Infos
Beschäftige in Großbetrieben haben langjährige Erfahrungen mit „ihren“ Betriebsräten. Sie werden dafür sorgen, dass auch in Zukunft in ihrem Betrieb die Mitbestimmungsmöglichkeiten genutzt werden.
Wenige Betriebsräte bestehen in Kleinbetrieben ab 5 Beschäftigte. Für sie ist es wesentlich einfacher geworden, Betriebsräte zu wählen. Es gilt ein vereinfachtes Wahlverfahren für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte. Das ist demokratischer, zeitlich kürzer und preiswerter für den Betrieb. Die Initiatoren der der Wahl, die Wahl des Betriebsrats und die gewählten Betriebsratsmitglieder haben einen umfangreichengesetzlichen Schutz. Trotzdem kann es gut sein, wenn sie sich von erfahrenen Betriebsräten, der KAB (Kontaktadressen) oder den Gewerkschaften beraten und begleiten lassen.
Vereinfachtes Wahlverfahren
In Betrieben ohne Betriebsrat mit fünf bis 50 Beschäftigten laden drei MitarbeiterInnen oder die Gewerkschaft zu einer Wahlversammlung ein.
Die Wahlversammlung hat zwei Schwerpunkte:
- Ein Wahlvorstand wird gewählt
- Kandidatinnen und Kandidaten für den Betriebsrat werden vorgeschlagen.
Eine Woche später wird bei einer zweiten Wahlversammlung der Betriebsrat gewählt. Wenn sich Arbeitgeber und Wahlvorstand einigen, dann kann das vereinfachte Wahlverfahren auch in Betrieben bis zu 100 Beschäftigten angewendet werden.
Praktische Vorlagen für einzelne Schritte zur Gründung eines Betriebsrates mit einem vereinfachten Wahlverfahren finden Sie unter
http://www.betriebsratswahl.de/vordrucke-zur-betriebsratswahl-vereinfachtes-einstufiges-wahlverfahren
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