Rentenmodell
Die gesetzliche Rente ist für die Mehrheit der Bevölkerung das wichtigste Alterssicherungssystem. Die Höhe der Rente ist abhängig von der Anzahl und Höhe der eingezahlten Beiträge (Äquivalenzprinzip). Voraussetzung für eine existenzsichernde und ausreichende Rente ist eine kontinuierliche Normalerwerbsbiografie mit durchschnittlichem Einkommen.
Die Rentenversicherung steht vor großen Herausforderungen, die Zahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse hat zugenommen, die Rentenreformen bewirken langfristig ein sinkendes Rentenniveau, das Risiko der Altersarmut steigt. Die Reformen und Diskussionen weisen bisher keine schlüssigen Konzepte zur Verhinderung von Altersarmut auf. Das betrifft insbesondere Langzeitarbeitslose, Versicherte mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und im Niedriglohnbereich, mit langer Familientätigkeit, Erwerbsgeminderte und kleine Selbstständige. Aber auch alle anderen zukünftigen Rentnerinnen und Rentner sorgen sich zu Recht um ihre Alterseinkünfte.
Wenn die Erwerbsbiografien für eine steigende Zahl von Menschen brüchig werden, Arbeit nicht mehr vor Armut schützt und das Rentenniveau langfristig sinkt, dann brauchen wir mehr Sicherheit und solidarischen Ausgleich in der Gesellschaft und in der Rentenversicherung.
3 Stufen des Rentenmodells
Stufe 1: Sockelrente
Die Sockelrente ist eine solidarische Bürgerversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Sie gewährleistet für alle Anspruchsberechtigten im Rentenalter eine Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie. Zur Finanzierung tragen alle Einkunftsarten bei. Die Einbeziehung aller Einwohnerinnen und Einwohner und aller Einkünfte in die soziale Sicherung stärkt den sozialen Ausgleich und ist die Basis einer solidarischen Gesellschaft.
Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung
Die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung ist beitragsorientiert. Wesentliche Prinzipien und Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten. Die Leistungen beruhen auf Beitragszahlungen, d.h. die Höhe und Dauer der Beiträge entscheiden über die spätere Rentenhöhe. Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung bleibt erhalten und wird durch den Aufbau der Sockelrente gestärkt. Die Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten wird deutlich erhöht. Die Finanzierung erfolgt paritätisch aus Beiträgen aus Erwerbsarbeit und Bundesmitteln. Langfristig muss die Stufe 2 durch Einbeziehung weiterer Erwerbstätiger zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden.
Stufe 3: Betriebliche und private Vorsorge
Die betriebliche und private Altersvorsorge ergänzen die beiden vorhergehenden Stufen. Die betriebliche Altersvorsorge muss zum Regelfall werden
Der Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell wird über einen Stichtag geregelt, nach 20 Jahren soll der volle Anspruch auf die Sockelrente für Neurentnerinnen und Rentner bestehen.
In einer Studie hat das Münchener ifo Institut für Wirtschaftsforschung 2007 bestätigt: das Rentenmodell ist verfassungsgemäß und finanzierbar.
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