Ortsverbände

Anschreiben an Herrn Hitschler

Sehr geehrter Herr Hitschler,

der Arbeitskreis der Sozialexperten der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Speyer e.V. hat sich mit dem Thema Aktienrente auseinandergesetzt. Folgenden Text des Arbeitskreises wollen wir Ihnen zur Verfügung stellen und bitten um Stellungnahme an den KAB-Diözesanverband Speyer e.V. (kab@bistum-speyer.de):  

 Die Engagierten in der Sozialen Selbstverwaltung des KAB-Diözesanverbandes lehnen die sog. „Aktienrente“ ab. So das Resümee ihrer Fortbildungstagung zum Thema „Aktienrente - Generationenvertrag contra Kapitalrente“. Sie fordern die Abgeordneten des deutschen Bundestages auf, davon Abstand zu nehmen. Die Sozialexperten lehnen es ab, dass bei einer „Aktienrente“ nach Willen von Teilen der Bundesregierung in der Zukunft mit Versicherungsbeiträgen an der Börse spekuliert werden soll. Schon die Riesterrente wurde wegen der miserablen Rendite ein Flop.
   
Sie sehen im Ausbau der Umlagen-finanzierten Rente eine größere Chance eine Sicherung des Lebensstandards von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erreichen. Zumal sich diese in mehreren Krisen bewährt hat.  Sie ist stabil und beteiligt die Versicherten am wirtschaftlichen Erfolg. Beispiele sind die Nachbarländer Österreich und die Niederlande. Dort wird ein höheres Rentenniveau gesichert, ohne den wirtschaftlichen Erfolg zu gefährden. Zu einer Reform notwendig ist die Rückführung des Rentenniveaus auf die alte Höhe von 53% und den Ausbau zu einem Rentensystem, das Altersarmut verhindert.

 

3 Stufen des Rentenmodells

Stufe 1: Sockelrente 

Die Sockelrente ist eine solidarische Bürgerversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Sie gewährleistet für alle Anspruchsberechtigten im Rentenalter eine Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie. Zur Finanzierung tragen alle Einkunftsarten bei. Die Einbeziehung aller Einwohnerinnen und Einwohner und aller Einkünfte in die soziale Sicherung stärkt den sozialen Ausgleich und ist die Basis einer solidarischen Gesellschaft.

Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung 

Die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung ist beitragsorientiert. Wesentliche Prinzipien und Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten. Die Leistungen beruhen auf Beitragszahlungen, d.h. die Höhe und Dauer der Beiträge entscheiden über die spätere Rentenhöhe. Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung bleibt erhalten und wird durch den Aufbau der Sockelrente gestärkt. Die Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten wird deutlich erhöht. Die Finanzierung erfolgt paritätisch aus Beiträgen aus Erwerbsarbeit und Bundesmitteln. Langfristig muss die Stufe 2 durch Einbeziehung weiterer Erwerbstätiger zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden.

Stufe 3: Betriebliche und private Vorsorge

Die betriebliche und private Altersvorsorge ergänzen die beiden vorhergehenden Stufen. Die betriebliche Altersvorsorge muss zum Regelfall werden

Der Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell wird über einen Stichtag geregelt, nach 20 Jahren soll der volle Anspruch auf die Sockelrente für Neurentnerinnen und Rentner bestehen.

In einer Studie hat das Münchener ifo Institut für Wirtschaftsforschung 2007 bestätigt: das Rentenmodell ist verfassungsgemäß und finanzierbar.

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